[ Auszug: (1) Eine Änderung der Firma oder ihrer Inhaber sowie die Verlegung der
Niederlassung an einen anderen Ort ist nach den Vorschriften des § 29 zur
Eintragung in ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]